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Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Website für alle Menschen nutzbar und barrierefrei zugänglich zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen auf dieser Website weitgehend uneingeschränkt zu ermöglichen und bestehende Nutzungshürden systematisch abzubauen. Dabei orientieren wir uns an den gesetzlichen Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie den einschlägigen technischen Standards, wie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web-Content-Accessibility-Guidelines WCAG 2.1 (Level AA).

Stand der Vereinbarkeit

Unsere Website wurde einer internen Prüfung hinsichtlich der Barrierefreiheit unterzogen. Dabei wurde folgendes festgestellt:

  • Die Website ist teilweise barrierefrei zugänglich – es gibt Bereiche, die den Anforderungen noch nicht vollständig entsprechen.

  • Einige Inhalte wie z. B. Bilder ohne durchgängige Alternativtexte, Teile von Formularelementen, und nicht vollständig barrierefreie PDF-Dokumente können weiterhin Nutzungsbarrieren enthalten.

  • Auch die Navigation über Tastatur und Screenreader kann in Einzelfällen eingeschränkt sein.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die identifizierten Hürden zu erkennen und zu beheben, um die Barrierefreiheit schrittweise zu verbessern. Der Stand der Umsetzung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Kontaktmöglichkeiten

Wenn Ihnen Barrieren oder Zugangsprobleme auf dieser Website aufgefallen sind oder Sie Unterstützung beim Zugang zu Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

📧 E-Mail: sonnenschutz-bennewitz@t-online.de
📞 Telefon: +49 (0) 3425 85410-0

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten und Ihnen barrierefreie Inhalte zur Verfügung zu stellen.

Rechtlicher Hinweis

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde zuletzt am [Datum einsetzen] erstellt und wird bei Bedarf aktualisiert. Sie gilt ausschließlich für Inhalte, die unmittelbar auf dieser Website bereitgestellt werden. Verlinkte externe Inhalte Dritter (z. B. eingebettete Dokumente oder Medien) unterliegen nicht zwangsläufig denselben Barrierefreiheitsstandards.

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